Kanalbau

Hausbesitzer beim Grundwasserschutz gefordert


Nordemann-Grün-Projekte hilft  bei der Organisation und Durchführung der Dichtigkeitsüberprüfungen

 

2015 wird für Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern ein sehr wichtiges Jahr. Gemäß DIN 1986-30 in Verbindung mit § 45 Absatz 4 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) muss jede private Abwasserleitung bis zum 31.12.2015 auf Dichtigkeit überprüft und gegebenenfalls repariert werden. Anlass ist eine Richtlinie der Europäischen Union die vorgibt, den deutschen Grundwasserschutz an diese EU-Richtlinie anzugleichen. Danach soll verhindert werden, dass zwischen Haus und dem Anschluss an das öffentliche Kanalnetz Schmutzwasser austritt und Boden sowie Grundwasser belastet.

 

Um ein nachhaltiges und sicheres Ergebnis der so genannten Dichtigkeitsüberprüfung von Hausanschlüssen und Kanälen zu gewährleisten, müssen Fachleute diese Überprüfungen durchführen. Das geschieht zum Beispiel nach optischer Kontrolle per ferngesteuerter Videokamera oder per Druckmessung. 

 

Das Team von Nordemann-Grün-Projekte hilft Ihnen bei der Organisation und Durchführung der Dichtigkeitsüberprüfungen. Unsere ausgebildeten Fachleute prüfen Ihre Abwasserleitungen, dokumentieren und protokollieren die Prüfung und reparieren bei Bedarf die aufgetretenen Undichtigkeiten. Rufen Sie uns an. Wir kümmern uns um den Rest.